1. Erstinstanzliches Urteil Am 30. April 2018 sprach das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) von den Anschuldigungen des Diebstahls, der Sachbeschädigung sowie des Hausfriedensbruchs, angeblich mehrfach begangen am 25./26. Februar 2017 in C.________ und D.________, frei; dies unter sofortiger Entlassung aus der Sicherheitshaft sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 10‘604.95 für die Ausübung seiner Verfahrensrechte (Verteidigung durch Rechtsanwalt B.____