5. Zur Bezahlung von 9/10 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 31‘120.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 28‘008.00. 6. Zur Bezahlung von 9/10 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 6‘000.00, 9/10, ausmachend CHF 5‘400.00. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Soweit A.________ schuldig erklärt wurde/wird (9/10):