Weiter wird sie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘400.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird. Schliesslich wird sie zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 4 Tage festgesetzt wird. V. Kosten und Entschädigung