30. Konkretes Strafmass Die Beschuldigte wird zusammengefasst verurteilt, zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon zehn Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 26 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird. Die ausgestandene Haft von einem Tag wird vollumfänglich an die Strafe angerechnet. Weiter wird sie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 5‘400.00, verurteilt, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt wird.