26. Reduktion infolge zu langer Verfahrensdauer Die Verteidigung machte anlässlich der Berufungsverhandlung geltend, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei, weshalb eine Reduktion der Strafe stattzufinden habe (pag. 3978). Die Vorinstanz bejahte eine zu lange Verfahrensdauer. Die Anzeigeerstattung wegen Betrugs zum Nachteil der Invalidenversicherung datiere vom 13. Januar 2012 und diejenige wegen Veruntreuung zum Nachteil von D.________ sel. vom 28. April 2014, wobei die Anklageerhebung in beiden Fällen erst im Jahr 2016 erfolgt sei und die Gerichtsverhandlung erst im November 2017 angesetzt worden sei.