Die Kammer erachtet die neue Arbeitsstelle sowie die Tatsache, dass die Beschuldigte keine Sozialhilfe mehr erhält, zwar als positiv, dennoch sind diese Umstände neutral zu werten, da von einer beschuldigten Person erwartet werden kann, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommt. Zudem ist der aktuelle Arbeitsvertrag lediglich befristet und unter Vorbehalt eines entsprechend stabilen Gesundheitszustands der Beschuldigten abgeschlossen worden (pag. 3983 ff.). Zu ihrer gesundheitlichen Situation sagte die Beschuldigte aus, dass sie sich in einer Schmerztherapie befinde.