Obwohl die Verteidigung geltend machte, dass die Beschuldigte durch ihre neue Arbeitsstelle eine Perspektive und ein geregeltes Leben habe, räumte sie ein, dass eine Sanierung ihrer finanziellen Situation nicht möglich sei (pag. 3978). Die Kammer erachtet die neue Arbeitsstelle sowie die Tatsache, dass die Beschuldigte keine Sozialhilfe mehr erhält, zwar als positiv, dennoch sind diese Umstände neutral zu werten, da von einer beschuldigten Person erwartet werden kann, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommt.