24. Hypothetische Gesamtstrafe Die für die Veruntreuung festgelegte Einsatzstrafe von 26 Monaten bildet den Ausgangspunkt. Die für den Betrug festgelegte Freiheitsstrafe von 16 Monaten wird im Umfang von 10 Monaten asperiert, sodass für die Veruntreuung und den Betrug insgesamt eine hypothetische Gesamtstrafe von 36 Monaten Freiheitsstrafe resultiert.