23. Asperation für den Betrug 23.1 Objektive Tatkomponenten 23.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolges Beim Deliktsbetrag von CHF 225‘000.00 handelt es sich um eine beträchtliche Summe. Die Beschuldigte erzielte diesen jedoch durch Handlungen, die sich über mehrere Jahre erstreckten. Das geschützte Rechtsgut des Vermögens wurde auch beim Betrug erheblich verletzt. Immerhin handelt es sich bei der geschädigten Person um den Staat und nicht um eine Privatperson, was etwas weniger negativ ins Gewicht fällt. 23.1.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges, Verwerflichkeit des Handelns