60 Als vorausschauend erweist sich das Verhalten der Beschuldigten auch dadurch, dass sie nicht den gesamten Betrag auf ein Konto einbezahlte, sondern diesen aufteilte. 22.1.3 Zwischenfazit zur objektiven Tatschwere Aus diesen Ausführungen folgt, dass die von der Vorinstanz festgesetzte Einsatzstrafe von 22 Monaten Freiheitsstrafe als zu milde erscheint.