um eine Privatperson handelt, ist der durch die Veruntreuung für ihn bzw. seine Erben fehlende Betrag als hoch einzustufen. Es wurde erheblich in das geschützte Rechtsgut des Vermögens eingegriffen. 22.1.2 Art und Weise der Herbeiführung des Erfolges, Verwerflichkeit des Handelns Entsprechend den Ausführungen der Vorinstanz sowie der Generalstaatsanwaltschaft ist die Verwerflichkeit des Handelns der Beschuldigten vorliegend als hoch zu betrachten, da sie das von D.________ sel. durch Pflege und Unterstützung gewonnene Vertrauen ausnutzte, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen (pag.