Erfüllt ist der Tatbestand auch in subjektiver Hinsicht, wenn der Täter zwar die Führung und Aufbewahrung der Bücher Dritten überträgt, ihnen aber nicht die notwendigen Unterlagen hierfür übergibt (NIGGLI/HAGENSTEIN, a.a.O., N 69 ff. zu Art. 325 StGB). Im Übrigen wird auf die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestand verwiesen (pag. 3843 f., S. 68 f. der Urteilsbegründung). 17.2 Subsumtion