165 mit Hinweisen). Im Übrigen kann auf die umfangreichen theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestand verwiesen werden (pag. 3840 ff., S. 65 ff. der Urteilsbegründung). 16.2 Subsumtion Da über die T.________ AG am 16. September 2015 der Konkurs eröffnet wurde, ist die objektive Strafbarkeitsbedingung erfüllt. Die T.________ AG generierte seit dem Jahr 2014 keine Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien mehr, d.h. aus ihrem eigentlichen Unternehmenszweck. Bereits seit dem Jahr 2010 generierte die