Die Kammer gelangte beweiswürdigend zum Schluss, dass nicht erwiesen ist, dass die Beschuldigte aktiv am Verkauf von gestohlenen Diamanten teilnahm oder diese bzw. Geld aus dem Erlös der Diamanten an sich nahm. Da der angeklagte Sachverhalt nicht erstellt ist, wird die Beschuldigte vom Vorwurf der Hehlerei, angeblich mehrfach, teilweise versucht begangen zwischen dem 19. März 2013 und dem 15. April 2013, freigesprochen.