Es waren somit ständig Abklärungen im Gange. Es ist daher nachvollziehbar, weshalb das Verfahren so lange gedauert hat. Zudem hat die Beschuldigte die Verfügungen auf Sistierung der Rente vom 13. Dezember 2011, auf Rentenaufhebung vom 27. Mai 2012, und auf Rückerstattung der unrechtmässig bezogenen Leistungen vom 15. August 2012 an das Verwaltungsgericht und die letzten beiden schliesslich an das Bundesgericht weitergezogen.