12. Vorbemerkung In Bezug auf die theoretischen rechtlichen Ausführungen zum Betrug, der Veruntreuung, der Hehlerei sowie zur Misswirtschaft und ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher kann vorab grundsätzlich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 3832 ff., S. 57 ff. der Urteilsbegründung). Wo sich Abweichungen oder Ergänzungen aufdrängen, wird im Folgenden darauf eingegangen.