Auch dieses Beispiel zeigt, dass in der Buchführung Geschäftliches mit Privatem vermischt wurde und Belege fehlten. Bei Betrachtung der Geschäftsbücher ist erstellt, dass die Buchhaltung nicht klar und vollständig und somit auch nicht nachvollziehbar ist. 11.9.4 Gesamtwürdigung Es ist eine Tatsache, dass über die T.________ AG der Konkurs eröffnet werden musste. Die T.________ AG hat nie Gewinne eingebracht, sondern war nach Aussagen der Beschuldigten nur eine Zeit lang kostendeckend, wobei auch erhaltene Darlehen als Einnahmen betrachtet wurden.