___ AG als Darlehen von AQ.________ verbucht, obwohl diese der T.________ AG kein Darlehen gewährt hatte. Ein Beleg für dieses Darlehen war in den Buchhaltungsunterlagen nicht vorhanden (vgl. pag. 2677). AQ.________ bestätigte zwar sinngemäss, dass sie der Beschuldigten in der Vergangenheit einmal Geld gab. Daran, dass sie damals einen Darlehensvertrag unterschrieben hätte, konnte sie sich nicht erinnern (pag. 2655 ff.). Auch dieses Beispiel zeigt, dass in der Buchführung Geschäftliches mit Privatem vermischt wurde und Belege fehlten.