2645 ff.), die nicht verbucht wurden. AP.________ gab glaubhaft zu Protokoll, dass die Beschuldigte nicht alle Belege gesammelt habe und er bei Positionen, die er nicht habe eruieren können, bei der Beschuldigten nachgefragt habe (pag. 2633 Z. 126 ff.). Gestützt auf die Akten, die Aussagen von AO.________, AP.________ und auch der Beschuldigten selber erachtet die Kammer als erstellt, dass nicht sämtliche Geschäftsvorgänge gebucht worden sind und dass teilweise Geschäftsvorgänge ohne Belege gebucht worden sind. Ein privates Darlehen, dass die Beschuldigte privat von AQ.________ erhalten hatte, wurde bei der T.________ AG als Darlehen von AQ.