___ AG private Wohnkosten. Damit erhellt insgesamt, dass die Beschuldigte diverse private Ausgaben durch die T.________ AG decken liess, sodass sie sich und ihren Familienmitgliedern finanzielle Vorteile verschaffen konnte. 11.9.3 Zur Buchführung Gestützt auf die Aussagen der Beschuldigten sowie von AP.________ und AO.________ ist weiter erwiesen, dass nicht die Beschuldigte die Buchhaltung führte, sondern diese von AP.________ (1. April 2013 bis 30. Juni 2013) bzw. AO.________ von der AH.________ AG (ab dem Jahr 2013) geführt wurde. Beide Buchhalter gaben an, jeweils nicht für jede Buchung einen Beleg gehabt zu haben (pag.