__ AG tätig gewesen wäre. Bei den über die T.________ AG verbuchten Fahrzeugkosten handelt es sich nach Auffassung der Kammer klar nicht vollumfänglich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Tätigkeit nach Geschäftszweck der T.________ AG. Die Liegenschaft an der AJ.________(Adresse) in Biel wurde am 11. Januar 2013 zu einem Kaufpreis von CHF 650‘000.00 von der T.________ AG an die AM.________ AG verkauft, wobei eine Restanz von CHF 130‘000.00 belassen wurde, die mit dem vereinbarten monatlichen Mietzins von CHF 3‘600.00 von der T.________ AG an die AM.________ AG verrechnet wurde (pag. 2449 ff.).