Dies ist zwar nachweislich korrekt, jedoch war dieser Fahrzeugabzug mit CHF 250.00 pro Monat deutlich zu tief und sicherlich nicht marktkonform. Gestützt auf die Ausführungen der Beschuldigten zu den (mehr schlechten als rechten) Geschäftsgängen der T.________ AG, ist zudem nicht nachvollziehbar, weshalb zwei Firmenautos hätten benötigt werden sollen. Unklar ist auch wie eine Nutzung durch einen Freelancer mit den Söhnen der Beschuldigten, auf welche die Autos lauteten, hätte abgestimmt werden sollen. Die Beschuldigte gab sodann zu keinem Zeitpunkt an, dass einer ihrer Söhne für die T.________ AG tätig gewesen wäre.