48 die T.________ AG im Einsatz gewesen, deshalb seien zwei Autos benötigt worden. AO.________ sagte aus, die T.________ AG habe die Fahrzeugkosten bezahlt, da die Beschuldigte eine Chaotin in solchen Sachen sei (pag. 2627 Z. 972). Er führte weiter aus, dass ein Abzug für die Privatnutzung vorgenommen worden sei (pag. 2627 Z. 1001 f.). Dies ist zwar nachweislich korrekt, jedoch war dieser Fahrzeugabzug mit CHF 250.00 pro Monat deutlich zu tief und sicherlich nicht marktkonform.