2626), was er selbst aber nicht geprüft hatte, und Buchhalter AP.________ bestätigte, dass getätigte Investitionen in den Geschäftsräumlichkeiten vorhanden gewesen seien (pag. 2639 Z. 423 f.). So handelt es sich beispielsweise bei einem Sofa, vier Sesseln, einem Schuhschrank und einem Gasgrill eher nicht um Büromobiliar. Auch fünf Tische und 15 Stühle wurden bei der Grösse der Gesellschaft kaum geschäftlich gebraucht (vgl. pag. 2308). Nach Aussage der Beschuldigten bestand das Personal der T.________ AG im Jahr 2013 aus ihr als Geschäftsführerin und einem Buchhalter (pag. 2667 Z. 43 ff.) und ein Restaurant betrieb die T.___