Zu den privaten Bezügen Betrachtet man die Einkünfte der T.________ AG fällt auf, dass diese seit dem Jahr 2014 keine Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien, was bekanntlich den Zweck der AG darstellte, mehr generiert hat. Aus den Beweismitteln ergibt sich, dass im Jahr 2013 auf Namen und Rechnung der T.________ AG zahlreiche Möbel und elektronische Geräte eingekauft worden sind. Die Beschuldigte gab an, dass die Möbel von der T.________ AG benötigt worden seien (pag. 2666) und bestritt stets, dass diese privat benutzt wurden.