Die Generalstaatsanwaltschaft machte ihrerseits in diesen Anklagepunkten folgende Ausführungen (pag. 3980 f.): Es sei in der Anklage nicht um einen Stuhl oder Tisch gegangen, sondern um die Anzahl und die Art der gekauften Möbel, den Verschleiss des Mobiliars sowie die Tatsache, dass die Ausgaben in keinem Verhältnis zu den Einnahmen gestanden haben. Beim Leasing der Fahrzeuge habe eine krasse private Nutzung stattgefunden und der verbuchte Mietzins für die private Nutzung der Geschäftsliegenschaft sei nicht marktkonform.