____ AG bzw. der AM.________ AG als Eigentümer der Liegenschaft keine Mietzinse bezahlt. Der später von der Beschuldigten entrichtete Mietzins sei nicht marktkonform gewesen. Aus der Gegenüberstellung der vorhandenen Belege und der Buchhaltung sowie den Kontoblättern ergebe sich, dass nicht sämtliche Geschäftsvorgänge gebucht worden seien bzw. nicht sämtliche Belege vorhanden gewesen seien. Die Beschuldigte habe nicht immer alle Belege vorgelegt und es seien auch Buchungen ohne Belege vorgenommen worden.