Punktuelle Ergänzungen werden im Rahmen der Beweiswürdigung angefügt. Zu ergänzen sind die Aussagen der Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 9. Mai 2019 führte die Beschuldigte aus, dass der Bereich Restaurationsbetriebe die Führung des Restaurants G.________ umfasst habe. Sie hätten Personal gehabt. Das Restaurant sei vermietet worden. Beim Immobilienbereich sei geplant gewesen, ein Immobilienbüro zu machen und Akquisen durchzuführen. Es seien eine Praktikantin und ein Buchhalter sowie zwei Freelancer angestellt gewesen. Sie habe keine Ausbildung für diese Tätigkeiten. Es