11.5 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass die Beschuldigte im fraglichen Zeitraum einziges Mitglied des Verwaltungsrats der T.________ AG gewesen ist. Zudem war zumindest teilweise die AH.________ AG und auch AP.________ mit der Führung der Buchhaltung beauftragt. Weiter unbestritten ist, dass die T.________ AG diverses Material gekauft hat und die Beschuldigte mit ihrer Familie in der Liegenschaft der T.________ AG gewohnt hat. Zudem unbestritten ist, dass die Beschuldigte keine Buchhaltungskenntnisse hat. Auch wurde keine Generalversammlung einberufen oder Sanierungsmassnahmen eingeleitet.