45 das Jahr 2013 gemäss Buchhaltung keinen Mietzins an die T.________ AG bezahlt. Dadurch sei die Erfolgsrechnung im Jahre 2013 der T.________ AG mit CHF 14‘400.00 zu hoch belastet worden (pag. 2473). Mit dem Jahresergebnis per 31. Dezember 2014 habe eine Unterbilanz nach Art. 725 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR; SR 220) bestanden. Es würden keinerlei Unterlagen oder Angaben vorliegen, dass eine Generalversammlung einberufen und Sanierungsmassnahmen beschlossen worden wären (pag. 2474).