Eine Befragung der Beschuldigten vom 27. November 2015 habe aber aufgezeigt, dass diverse Gegenstände wohl für die Beschuldigte oder Mitglieder ihrer Familie gekauft worden seien (pag. 2209). Leasingraten und Unterhaltskosten für von den Familienmitgliedern benutze Fahrzeuge seien von der T.________ AG bezahlt und verbucht worden. Dass die Familienmitglieder einen Betrag für den Kauf dieser Fahrzeuge geleistet hätten, habe in der Buchhaltung nicht nachgewiesen werden können. Diverse Fahrzeuge seien auf Familienmitglieder immatrikuliert gewesen und trotzdem seien sämtliche Leasingaufwendungen durch die T.________ AG bezahlt worden.