11.2 Vorbemerkung Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs und der identischen Beweismittel werden die Darstellung der Beweismittel sowie die Beweiswürdigung für die Vorwürfe der Misswirtschaft und der ordnungswidrigen Führung der Geschäftsbücher, wie bereits von der Vorinstanz, gemeinsam vorgenommen. 11.3 Vorfrage der Verletzung des Anklagegrundsatzes Nach dem Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 und Art. 325 StPO; Art. 29 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. a und b EMRK).