so dass per 31.12.2014 eine Unterbilanz resultierte, ohne dass eine Generalversammlung einberufen wurde oder Sanierungsmassnahmen eingeleitet wurden. Dadurch kam es am 16.09.2015 zur Konkurseröffnung über die T.________ AG, was die Beschuldigte in Kauf nahm. 2. Ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher begangen von 2012 bis 16.09.2015 in Biel,