Durch die Tatsache, dass C.________, AG.________ und AF.________ nicht parteiöffentlich befragt worden seien, seien ihre Aussagen nicht absolut unverwertbar, sondern könnten in Ausnahmefällen dennoch verwertet werden. Es sei namentlich alles unternommen worden um C.________ erneut einzuvernehmen, dieser sei jedoch nicht erschienen, weshalb ein sachlicher Grund dafür vorliege, dass die parteiöffentliche Einvernahme nicht durchgeführt worden sei. Damit dürften seine Aussagen verwertet werden (pag. 3980).