Es wird von der Beschuldigten bestritten, dass sie aus diesem Diebstahl stammende Diamanten bzw. CHF 500.00, die aus dem Erlös dieses Diebstahls stammten als Geschenk annahm und zeitweise behielt. Sie behauptete vielmehr, sie habe die Diamanten von C.________ gar nicht angenommen, sondern diese sofort zurückgegeben. Weiter bestreitet sie, dass sie C.________ beim Versuch half, die gestohlenen Diamanten zu verkaufen, indem sie ihm AF.________ und AG.________ als potentielle Käufer vermittelte. 10.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat den Inhalt der Beweismittel namentlich die Anzeigerapporte (pag. 1581 ff., 1592 ff.