_ vorschieben müssen. Darüber hinaus erachtet die Kammer als erwiesen, dass die Beschuldigte nicht willens war, das Geld zurück zu zahlen. Die Beschuldigte erhöhte ihre Anzahl von Bankkonten von fünf auf gesamthaft 25. Die Kammer geht deshalb davon aus, dass bei der Beschuldigten eine gewisse Planung des Vorgehens vorhanden war. Dies zeigt auch die Tatsache, dass das Geld nicht mehr vorhanden ist. Die Kammer erachtet als erstellt, dass die Beschuldigte D.________ sel. über ihren Leistungswillen zur Rückzahlung getäuscht hat, da sie nicht willens gewesen ist, das Geld vereinbarungsgemäss aufzubewahren, sondern dies unrechtmässig verwendete und damit dessen Vertrauen ausgenutzt hat.