Der Entscheidbegründung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Zivilabteilung, zum Urteil vom 26. Februar 2014 (pag. 731 ff.) kann entnommen werden, dass die Beschuldigte im Zivilverfahren im Grundsatz nicht bestritten habe, die Vermögenswerte im Gesamtbetrag von CHF 538‘000.00 zu treuen Händen übertragen erhalten zu haben. In der Klageantwort habe die Beschuldigte anerkannt, mittels Vollmacht bezogene Bargeldbezüge im Gesamtbetrag von CHF 450‘000.00 zum Zwecke der Sicherung auf ihre Konten einbezahlt zu haben. Sie habe auch von Lagerung des Geldes gesprochen, damit sie nicht immer auf die Bank habe gehen müssen (pag.