Im Juli 2005 habe er das Geld dann zurück gewollt, worauf Herr Z.________ ins Spiel gekommen sei. Die Abwicklung habe so funktioniert, dass Herr Z.________, welcher ein grosses Privatvermögen und vermutlich Schwarzgeld gehabt habe, Herrn D.________ die CHF 450‘000.00 zurückgezahlt habe. Das eigentliche Geld von D.________ sei weiterhin transparent bei der Beschuldigten geblieben. Diese Lösung sei gewählt worden, weil Herr D.________ seinen Kindern nicht habe offenbaren wollen, dass das Geld wieder bei ihm sei. Herr Z.________ habe vermutlich Interesse an dieser Variante gehabt, um sein Schwarzgeld zu waschen, was das Vorgehen erklären würde.