Er sei aber nahezu paranoid gewesen und habe sein Geld vor seinem Sohn schützen wollen. Deshalb habe er das Geld der Beschuldigten zu treuen Händen übergeben. Dies sei jeweils mittels Überweisungen durch Herrn D.________ oder mit einer Vollmacht durch die Beschuldigte selbst gemacht worden. Herr AB.________, ehemaliger Angestellter der AA.________, habe sämtliche Transaktionen verifiziert und die Rechtmässigkeit vom Rechtsdienst prüfen lassen. Dabei sei festgestellt worden, dass Herr D.________ voll zurechnungsfähig gewesen sei, und frei über sein Vermögen habe verfügen können. Im Juli 2005 habe er das Geld dann zurück gewollt, worauf Herr Z._____