9.6 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung führte Rechtsanwalt B.________ in Verteidigung der Beschuldigten zum vorliegenden Anklagepunkt gemäss Hauptverhandlungsprotokoll sinngemäss aus, was folgt (pag. 3977): Die Beschuldigte habe Herrn D.________ die letzten 6 Jahre seines Lebens, in denen er an Krebs litt, gepflegt, bis er 2006 verstorben sei. Er habe sich gegenüber der Beschuldigten als grosszügig erwiesen und habe dabei stets aus freien Stücken gehandelt. Er sei aber nahezu paranoid gewesen und habe sein Geld vor seinem Sohn schützen wollen.