Anlässlich der Berufungsverhandlung blieb die Beschuldigte dabei, dass sie CHF 450‘000.00 zur Rückzahlung an D.________ sel. erhalten habe. Sie habe das Geld, welches sie von D.________ sel. erhalten habe, auf ihrem Konto parkiert, wegen dessen Kindern. D.________ sel. habe dieses Geld mal zurück haben wollen, das sei klar gewesen. Wegen der Kinder sei dann Z.________, ein Bekannter von D.________ sel. ins Spiel gekommen. Die CHF 450‘000.00 die D.________ sel. ihr überwiesen habe, habe sie diesem in Tranchen wieder zurückgegeben im Jahr 2005.