sel. habe immer alles gewusst. Er habe beispielsweise gewusst, dass sie CHF 50‘000.00 ab dem AA.________-Konto abgehoben habe und anschliessend auf ihr Konto eingezahlt habe. Weshalb das Geld teilweise auf verschiedene Konten bei ihr aufgeteilt worden sei, wisse sie nicht mehr (pag. 791). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Beschuldigte zu Protokoll, dass sie nun ein Versprechen brechen müsse. Ein sehr guter Kollege und Nachbar von D.________ sel., Z.________, habe ihr die Mittel zur Rückzahlung an D.________ sel. gegeben. Sie habe das Geld von D.___