Dieser datiert vom 6. Dezember 2018 und zeigt, dass sich die finanzielle Situation der Beschuldigten im Vergleich zum Betreibungsregisterauszug vom 16. März 2017 sogar verschlechtert hat. Die Beschuldigte verfügt nun über rund CHF 200‘000.00 zusätzliche, nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen (pag. 3943 ff.). 9.4.2 Subjektive Beweismittel In subjektiver Hinsicht liegen die Aussagen des Zeugen AB.________ (pag. 3721 ff.), vormaliger Angestellter der AA.________ AG, und die Aussagen der Beschuldigten selbst vor. Für die Aussagen des ersteren wird auf die Zusammenfassung in den vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen (pag.