Das Zivilgericht habe daher die Behauptungen der Beschuldigten als nicht erwiesen qualifiziert (pag. 449). Der Anzeige kann schliesslich entnommen werden, dass die Beschuldigte im Jahre 2004 die beiden Grundstücke Biel- Grundbuchblatt Nr.________ und Biel-Grundbuchblatt Nr. .________ erworben habe. Am 30. Juni 2006 habe sie die Firma T.________ AG gegründet. Die Gesellschaft habe verschiedene Grundstückgeschäfte getätigt (pag. 450). Der erwähnten Entscheidbegründung im Zivilverfahren (pag. 731 ff.) kann folgendes Beweisergebnis entnommen werden: