32 Bundesgericht habe schliesslich die vorsorgliche Beweisführung gutgeheissen (pag. 447). Anhand der edierten Bankunterlagen der Beschuldigten hätten für den fraglichen Zeitraum in den Jahren 2004 und 2005 Bareinlagen auf verschiedene Konten der Beschuldigten belegt werden können. An mehreren Tagen seien zeitgleich Bezüge von den Konten von D.________ sel. erfolgt, die in nahezu identischer Höhe auf die Konten der Beschuldigten einbezahlt worden seien (pag.