9.2 Strafanzeige vom 19. April 2014 und Zivilverfahren Am 19. April 2014 erstattete der Willensvollstrecker des Nachlasses von D.________ sel. Strafanzeige gegen die Beschuldigte (pag. 442 ff.). Es wurde geltend gemacht, dass die Beschuldigte am 26. Februar 2014 zivilrechtlich verurteilt worden sei, dem Willensvollstrecker einen Betrag von CHF 604‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 1. Juni 2006 zu bezahlen. Die Beschuldigte habe vom Verstorbenen namhafte Beträge (mindestens CHF 774‘000.00) zur Aufbewahrung erhalten, diese Beträge jedoch nicht aufbewahrt, sondern für eigene Zwecke verwendet.