Die Beschuldigte unterliess es in Kenntnis ihrer Meldepflichten die spätestens ab 1. Mai 2008 eingetretene Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und damit ihre Arbeitsfähigkeit der IV-Stelle Kanton Bern zu melden. Die Beschuldigte täuschte gegenüber mehreren Ärzten Symptome vor und klagte über Beschwerden, die sich nicht feststellen liessen. Dadurch irrte die IV-Stelle Kanton Bern über die Arbeitsfähigkeit der Beschuldigten und zahlte ihr Leistungen im Umfang von CHF 225'323.00 aus, die ihr nicht zustanden. In diesem Umfang schädigte die Beschuldigte die IV-Stelle an deren Vermögen.