30 8.7.4 Gesamtwürdigung Zwischen den von der Beschuldigten gegenüber den Ärzten geschilderten Beschwerden und dem von ihr im Alltag gezeigten Verhalten bestehen offensichtliche Diskrepanzen. Es besteht ein krasses Missverhältnis zwischen den Schilderungen und der zeitgleichen Lebensführung der Beschuldigten, namentlich mit der Gründung der T.________ AG, der Bauleitung an der Liegenschaft an der V.________ und der Pflege von D.________ sel. Dazu passen auch die Erkenntnisse aus der BvO. Die Feststellungen des ABI-Gutachtens wurden zudem bereits vor der BvO gemacht.