Nach Ansicht der Kammer belegen die Fotos und Videos, welche anlässlich der verdeckten Überwachung erstellt wurden klar, dass die Beschuldigte ein normales und aktives Leben führte. Entgegen der Auffassung der Verteidigung ergeben sich keinerlei Hinweise auf körperliche Beschwerden. Die Ergebnisse der BvO bestätigen stattdessen die Aussagen der verschiedenen Ärzte und zeigen, dass es keine medizinische Erklärung für die geltend gemachten Beschwerden gibt. Aus der BvO lässt sich erkennen, dass die Beschuldigte im Alltag wesentlich belastbarere Arbeiten ausführen konnte, als von ihr angegeben. Dasselbe Bild ergibt sich aus der Haushaltsabklärung im Jahr 2009 (pag.