kungen am Bewegungsapparat der Beschuldigten erkennbar seien (pag. 221 ff.). Obwohl einige der beobachteten Handlungen von den Ärzten als vereinbar mit den geltend gemachten Beschwerden eingeschätzt wurden, gab selbst Physiotherapeut L.________ (der ansonsten die Ausführungen der Beschuldigte vollumfänglich stützte) an, dass er nicht glaube, dass die Beschuldigte mehrere Sixpack Mineralwasser ins Auto habe laden können (pag. 3717).